HopGuides digitalisiert Kulturerbe weltweit. Sie stellen uns der richtigen Person vor, wir schließen das Geschäft ab — Sie erhalten 10 % des Vertragswerts.
Jetzt bewerbenRegistrieren Sie den Kontakt in unserem System, bevor Sie uns vorstellen. Der Zeitstempel schützt Ihre Provision — die erste gültige Registrierung gewinnt.
Eine schriftliche Einführung bei der richtigen Person: Direktion, Kuratorium, Verwaltung. Das ist alles. Pitch, Verhandlung und Umsetzung übernehmen wir.
Sobald der Vertrag unterschrieben ist und der Kunde bezahlt hat, stellen Sie uns eine Rechnung. Auszahlung innerhalb von 30 Tagen. Ohne Obergrenze.
Ein Vermittler bringt uns zur richtigen Person. Kein »Regeln« von Ausschreibungen, keine Einflussnahme auf Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber — diese gesetzliche Grenze überschreiten wir nie.
Auszahlung erst, wenn der Vertrag unterschrieben ist und der Kunde bezahlt hat. Keine Vorschüsse — dafür auch keine Deckelung.
Attribution per Zeitstempel verhindert jeden Streit. Die Registrierung dauert eine Minute, gilt 90 Tage und wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt.
Vermittlungsvertrag mit Antikorruptionsklausel. Jedes Geschäft muss das Tageslicht vertragen.
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Ja. Für die Provisionsauszahlung benötigen Sie einen registrierten Geschäftsbetrieb (Einzelunternehmen, GmbH oder lokale Entsprechung), der Rechnungen stellen kann.
Der erste schriftliche Vorstellungskontakt zwischen Ihnen, dem Kunden und uns — bei einem Kunden, den wir zuvor nicht kannten. Deshalb ist die Registrierung vor der Einführung entscheidend.
Es gilt die erste gültige Registrierung mit Zeitstempel. Jede Registrierung wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt oder abgelehnt.
Ein Vorstellungspaket: 60-Sekunden-Pitch, Referenzen und Preisspanne. Alles für die Einführung — Technologie und Methodik legen wir nicht offen.
Ausschließlich Vorstellung und Einführung. Einflussnahme auf Entscheidungen oder Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber ist verboten und führt zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit.
Die Zusammenarbeit regelt ein schriftlicher Vermittlungsvertrag (Finder's-Fee-Struktur, EU-weit anerkannt) mit Antikorruptionsklausel und klaren Attributionsregeln. Die Provision wird erst fällig, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: unterschriebener Vertrag und eingegangene Kundenzahlung. Verträge werden elektronisch signiert — EU-weit rechtsgültig gemäß eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 — und können an das Recht Ihres Mitgliedstaats angepasst werden.